Discussion:
[ORGA] Vereinbarkeit Leitbild/Unvereinbarkeitserklärung mit Satzung
Leo Bellersen
2014-03-25 20:29:16 UTC
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Moin,

uns, dem Bundesvorstand, wurde ein Antrag[1] gestellt, die Vereinbarkeit der auf der BMV in Erfurt beschlossenen Satzung[2] mit der Unvereinbarkeitserklärung[3] und dem Leitbild[4] zu prüfen. Da es schon vereinzelte Nachfragen gab poste ich unsere diesbezügliche Einschätzung mal hier.

Zunächst zum Antragstext selbst.
Der Vorstand möge überprüfen, ob der Änderungsantrag 307-1 zur Neufassung der Satzung der > letzten BMV mit der Unvereinbarkeitserklärung und des Leitbildes vereinbar ist.
Wenn der Vorstand nicht für diese Aufgabe berechtigt/verantwortlich ist, möge dieser doch bitte > eine Anlaufstelle für Probleme solcher Art gründen.
Das ist in unseren Augen kein gültiger Antrag, wir werden ihn daher schon aus formellen Gründen ablehnen. Da das nicht das erste Mal vorkam, noch mal die Bitte: wenn ihr eine Frage an den Bundesvorstand habt, schreibt eine Mail an ***@junge-piraten.de. Wenn ihr etwas anfechten wollt, schreibt unserem Schiedsgericht an ***@junge-piraten.de. Wenn ihr eure politischen und organisatorischen Positionen vertreten wollt, schreibt an die entsprechenden Mailinglisten. Das Antragstool ist für Anträge.

Zum Inhalt des Antrags:

Die*der Antragssteller*in führt aus, die in der neuen Satzung enthaltene Quotenregelung würde das Leitbild und die Unvereinbarkeitserklärung verletzen. Leider führt die*der Antragssteller*in nicht aus, was jetzt vom Bundesvorstand erwartet wird, sollten Leitbild und Unvereinbarkeitserklärung als unvereinbar mit der Satzung gesehen werden. Wir haben (zum Glück) nicht die Befugnis, nach unserem Belieben die Satzung, das Leitbild und/oder die Unvereinbarkeitserklärung zu ändern. Auch irgendwelche Organe, die irgendwelche Kompetenzen haben sollen, die der Bundesvorstand nicht hat, können wir nicht einfach so aus der Taufe heben.

Ich persönlich halte eine Verletzung bezüglich der Unvereinbarkeitserklärung für unhaltbar. Wir akzeptieren keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Quote ist ein Instrument, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bekämpfen und vermindern soll. Durch die Formulierung "nicht männlich" anstatt von etwa "weiblich" wurde der, meiner Meinung nach erfolgreiche, Versuch gemacht, auch Menschen ohne Geschlechtszugehörigkeit nicht zu diskriminieren. Man mag dies für ein mehr oder weniger sinnvolles Instrument halten, eine Ungültigkeit der Satzung ergibt sich daraus aber in keinem Fall.

Das Leitbild widerspricht der neuen Satzung tatsächlich. Das ist eine unschöne Dissonanz, die von den Antragssteller*innen des Satzungsänderungsantrags auf der BMV schlicht vergessen wurde. Aber im Zweifel schlägt hier die Satzung das Leitbild, das im Gegensatz zu ersterer für uns keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Aber ja, das sollte auf der nächsten BMV repariert werden.

Beste Grüße,

Leo

[1] https://antraege.junge-piraten.de/antrag/antrag/188
[2] https://www.dropbox.com/sh/8tqa7yjpesb6yis/iFLO3ojQGx/satzung.pdf
[3] https://junge-piraten.de/wir/unvereinbarkeitserklarung/
[4] https://junge-piraten.de/wir/unser-leitbild/
Singa.Pour
2014-03-26 08:12:35 UTC
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Hoi,
Danke nochmal für die Aufklärung. ^^
Post by Leo Bellersen
Die*der Antragssteller*in führt aus, die in der neuen Satzung enthaltene Quotenregelung würde das Leitbild und die Unvereinbarkeitserklärung verletzen. Leider führt die*der Antragssteller*in nicht aus, was jetzt vom Bundesvorstand erwartet wird, sollten Leitbild und Unvereinbarkeitserklärung als unvereinbar mit der Satzung gesehen werden. Wir haben (zum Glück) nicht die Befugnis, nach unserem Belieben die Satzung, das Leitbild und/oder die Unvereinbarkeitserklärung zu ändern. Auch irgendwelche Organe, die irgendwelche Kompetenzen haben sollen, die der Bundesvorstand nicht hat, können wir nicht einfach so aus der Taufe heben.
Gut, das ist mir wohl missglückt. Es sollte erstmal festgestellt werden, ob es unvereinbar ist.
Wenn eine Unvereinbarkeit festgestellt wird, sollte das schnellstmöglich behoben werden durch eine Mitgliederbefragung ((genau das hat wohl gefehlt) wäre zum. eine Maßnahme die mir spontan einfällt).
Klar das der Vorstand nicht einfach mal eine BMV-Entscheidung aufheben kann.
Post by Leo Bellersen
Ich persönlich halte eine Verletzung bezüglich der Unvereinbarkeitserklärung für unhaltbar. Wir akzeptieren keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Quote ist ein Instrument, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bekämpfen und vermindern soll.
Die Quote hat den Nachteil, dass wenn sie eingeführt wird es immer eine Gruppe geben wird, die sich dadurch im Nachteil sieht. Egal ob es in Nationalität, Religion, Hautfarbe, Migrationshintergund, Abschluss, Alter etc. handelt.
Desweiteren sollte der*diejenige den Posten bekommen, der*die am Besten dafür geeignet ist.
Post by Leo Bellersen
Durch die Formulierung "nicht männlich" anstatt von etwa "weiblich" wurde der, meiner Meinung nach erfolgreiche, Versuch gemacht, auch Menschen ohne Geschlechtszugehörigkeit nicht zu diskriminieren. Man mag dies für ein mehr oder weniger sinnvolles Instrument halten, eine Ungültigkeit der Satzung ergibt sich daraus aber in keinem Fall.
Die Formulierung ist schlecht. Es wird zwischen "männlich" und "Rest" unterschieden. Somit wäre der Vorstand 50% männlich und die anderen 50% darf sich der Rest der Geschlechter aufteilen.
Meiner Meinung nach werden somit "nicht männliche" Menschen eher benachteildigt.
Post by Leo Bellersen
Das Leitbild widerspricht der neuen Satzung tatsächlich. Das ist eine unschöne Dissonanz, die von den Antragssteller*innen des Satzungsänderungsantrags auf der BMV schlicht vergessen wurde. Aber im Zweifel schlägt hier die Satzung das Leitbild, das im Gegensatz zu ersterer für uns keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Aber ja, das sollte auf der nächsten BMV repariert werden.
Hoffentlich wird nächstes mal die Sache ganz geändert...aber
Leo Bellersen
2014-03-26 15:13:21 UTC
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Post by Singa.Pour
Es sollte erstmal festgestellt werden, ob es unvereinbar ist.
Wie gesagt, es ist so nicht schön, stellt aber kein rechtliches oder sonstiges schwerwiegendes Problem dar.
Post by Singa.Pour
Wenn eine Unvereinbarkeit festgestellt wird, sollte das schnellstmöglich behoben werden durch eine Mitgliederbefragung ((genau das hat wohl gefehlt) wäre zum. eine Maßnahme die mir spontan einfällt).
Gemäß unserer Abstimmungsordnung ist weder die Änderung der Satzung noch des Leitbilds durch eine Mitgliederabstimmung möglich. Du wirst dich damit wohl zur nächsten Bundesmitgliederversammlung gedulden müssen.
Post by Singa.Pour
Die Quote hat den Nachteil, dass wenn sie eingeführt wird es immer eine Gruppe geben wird, die sich dadurch im Nachteil sieht. Egal ob es in Nationalität, Religion, Hautfarbe, Migrationshintergund, Abschluss, Alter etc. handelt.
Wie drüben schon erwähnt wurde, muss man halt irgendwo anfangen. Und das man's nicht perfekt machen kann, ist meiner unmaßgeblichen Meinung kein Argument dafür, es gar nicht erst zu versuchen.
Post by Singa.Pour
Desweiteren sollte der*diejenige den Posten bekommen, der*die am Besten dafür geeignet ist.
Jap, und da das in einer sexistischen Gesellschaft nicht funktioniert, werden Instrumente wie die Quote eingesetzt.
Post by Singa.Pour
Die Formulierung ist schlecht. Es wird zwischen "männlich" und "Rest" unterschieden. Somit wäre der Vorstand 50% männlich und die anderen 50% darf sich der Rest der Geschlechter aufteilen.
Meiner Meinung nach werden somit "nicht männliche" Menschen eher benachteildigt.
Es sind mindestens 50% nicht männliche Personen, nicht höchstens.
Post by Singa.Pour
Hoffentlich wird nächstes mal die Sache ganz geändert...aber gut.
Das hat dann die nächste BMV zu entscheiden.

So long,

Leo
b4sti
2014-03-26 15:18:19 UTC
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Hi
Post by Singa.Pour
Die Quote hat den Nachteil, dass wenn sie eingeführt wird es immer eine Gruppe geben wird, die sich dadurch im Nachteil sieht. Egal ob es in Nationalität, Religion, Hautfarbe, Migrationshintergund, Abschluss, Alter etc. handelt.
Desweiteren sollte der*diejenige den Posten bekommen, der*die am Besten dafür geeignet ist.
Ja mit der Quote schaffen wir es nur eine Art von Diskriminierung zu bekämpfen. Ich sehe aber nicht, dass die Quote andere Formen von Diskriminierung verstärken würde. Des Weiteren bin ich der Überzeugung, dass man* nicht einfach ein Instrument das gegen eine Art von Diskriminierung hilft einfach so abändern kann und es problemlos gegen andere Formen von Diskriminierung anwenden kann. Man* muss die Form der Diskriminierung unterscheiden und danach ein möglichst wirksames Instrument.
Wir sind uns sicherlich einig, dass es sich bei nicht männlichen Menschen nicht um eine Minderheit handelt. Das heißt meiner Meinung nach, mensch kann nicht einfach die Quotierung auf andere Diskriminierung von Minderheiten übernehmen, ohne vorher darüber nach zu denken, ob eine Quotierung in diesem Fall sinnvoll und wirksam wäre.
Post by Singa.Pour
Die Formulierung ist schlecht. Es wird zwischen "männlich" und "Rest" unterschieden. Somit wäre der Vorstand 50% männlich und die anderen 50% darf sich der Rest der Geschlechter aufteilen.
Meiner Meinung nach werden somit "nicht männliche" Menschen eher benachteildigt.
Nein wären sie nicht. Die Satzung besagt:

"2. Die gewählten Sprecher*innen sollen zur Hälfte aus sich nicht männlich identifizieren Personen bestehen. Falls nicht genügend nicht männlich identifizierende Kandidierende gewählt werden, können die sich nicht männlich identifizierenden Versammlungsteilnehmer*innen mit mehr gültigen Ja- wie Nein-Stimmen dazu entschließen, diese Plätze frei zu geben."

Es wird also eine Aussage über die Hälfte der Sprecher*innen getroffen. Die Hälfte der Sprecher*innen soll "nicht männlich" sein. Über die andere Hälfte wird keine Aussage getroffen, d.h. es ist nicht festgelegt in wie weit diese andere Hälfte der Sprecher*innen aus "männlichen" oder "nicht männlichen" Menschen beste
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