Leo Bellersen
2014-03-25 20:29:16 UTC
Moin,
uns, dem Bundesvorstand, wurde ein Antrag[1] gestellt, die Vereinbarkeit der auf der BMV in Erfurt beschlossenen Satzung[2] mit der Unvereinbarkeitserklärung[3] und dem Leitbild[4] zu prüfen. Da es schon vereinzelte Nachfragen gab poste ich unsere diesbezügliche Einschätzung mal hier.
Zunächst zum Antragstext selbst.
Zum Inhalt des Antrags:
Die*der Antragssteller*in führt aus, die in der neuen Satzung enthaltene Quotenregelung würde das Leitbild und die Unvereinbarkeitserklärung verletzen. Leider führt die*der Antragssteller*in nicht aus, was jetzt vom Bundesvorstand erwartet wird, sollten Leitbild und Unvereinbarkeitserklärung als unvereinbar mit der Satzung gesehen werden. Wir haben (zum Glück) nicht die Befugnis, nach unserem Belieben die Satzung, das Leitbild und/oder die Unvereinbarkeitserklärung zu ändern. Auch irgendwelche Organe, die irgendwelche Kompetenzen haben sollen, die der Bundesvorstand nicht hat, können wir nicht einfach so aus der Taufe heben.
Ich persönlich halte eine Verletzung bezüglich der Unvereinbarkeitserklärung für unhaltbar. Wir akzeptieren keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Quote ist ein Instrument, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bekämpfen und vermindern soll. Durch die Formulierung "nicht männlich" anstatt von etwa "weiblich" wurde der, meiner Meinung nach erfolgreiche, Versuch gemacht, auch Menschen ohne Geschlechtszugehörigkeit nicht zu diskriminieren. Man mag dies für ein mehr oder weniger sinnvolles Instrument halten, eine Ungültigkeit der Satzung ergibt sich daraus aber in keinem Fall.
Das Leitbild widerspricht der neuen Satzung tatsächlich. Das ist eine unschöne Dissonanz, die von den Antragssteller*innen des Satzungsänderungsantrags auf der BMV schlicht vergessen wurde. Aber im Zweifel schlägt hier die Satzung das Leitbild, das im Gegensatz zu ersterer für uns keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Aber ja, das sollte auf der nächsten BMV repariert werden.
Beste Grüße,
Leo
[1] https://antraege.junge-piraten.de/antrag/antrag/188
[2] https://www.dropbox.com/sh/8tqa7yjpesb6yis/iFLO3ojQGx/satzung.pdf
[3] https://junge-piraten.de/wir/unvereinbarkeitserklarung/
[4] https://junge-piraten.de/wir/unser-leitbild/
uns, dem Bundesvorstand, wurde ein Antrag[1] gestellt, die Vereinbarkeit der auf der BMV in Erfurt beschlossenen Satzung[2] mit der Unvereinbarkeitserklärung[3] und dem Leitbild[4] zu prüfen. Da es schon vereinzelte Nachfragen gab poste ich unsere diesbezügliche Einschätzung mal hier.
Zunächst zum Antragstext selbst.
Der Vorstand möge überprüfen, ob der Änderungsantrag 307-1 zur Neufassung der Satzung der > letzten BMV mit der Unvereinbarkeitserklärung und des Leitbildes vereinbar ist.
Wenn der Vorstand nicht für diese Aufgabe berechtigt/verantwortlich ist, möge dieser doch bitte > eine Anlaufstelle für Probleme solcher Art gründen.
Das ist in unseren Augen kein gültiger Antrag, wir werden ihn daher schon aus formellen Gründen ablehnen. Da das nicht das erste Mal vorkam, noch mal die Bitte: wenn ihr eine Frage an den Bundesvorstand habt, schreibt eine Mail an ***@junge-piraten.de. Wenn ihr etwas anfechten wollt, schreibt unserem Schiedsgericht an ***@junge-piraten.de. Wenn ihr eure politischen und organisatorischen Positionen vertreten wollt, schreibt an die entsprechenden Mailinglisten. Das Antragstool ist für Anträge.Wenn der Vorstand nicht für diese Aufgabe berechtigt/verantwortlich ist, möge dieser doch bitte > eine Anlaufstelle für Probleme solcher Art gründen.
Zum Inhalt des Antrags:
Die*der Antragssteller*in führt aus, die in der neuen Satzung enthaltene Quotenregelung würde das Leitbild und die Unvereinbarkeitserklärung verletzen. Leider führt die*der Antragssteller*in nicht aus, was jetzt vom Bundesvorstand erwartet wird, sollten Leitbild und Unvereinbarkeitserklärung als unvereinbar mit der Satzung gesehen werden. Wir haben (zum Glück) nicht die Befugnis, nach unserem Belieben die Satzung, das Leitbild und/oder die Unvereinbarkeitserklärung zu ändern. Auch irgendwelche Organe, die irgendwelche Kompetenzen haben sollen, die der Bundesvorstand nicht hat, können wir nicht einfach so aus der Taufe heben.
Ich persönlich halte eine Verletzung bezüglich der Unvereinbarkeitserklärung für unhaltbar. Wir akzeptieren keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Quote ist ein Instrument, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bekämpfen und vermindern soll. Durch die Formulierung "nicht männlich" anstatt von etwa "weiblich" wurde der, meiner Meinung nach erfolgreiche, Versuch gemacht, auch Menschen ohne Geschlechtszugehörigkeit nicht zu diskriminieren. Man mag dies für ein mehr oder weniger sinnvolles Instrument halten, eine Ungültigkeit der Satzung ergibt sich daraus aber in keinem Fall.
Das Leitbild widerspricht der neuen Satzung tatsächlich. Das ist eine unschöne Dissonanz, die von den Antragssteller*innen des Satzungsänderungsantrags auf der BMV schlicht vergessen wurde. Aber im Zweifel schlägt hier die Satzung das Leitbild, das im Gegensatz zu ersterer für uns keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Aber ja, das sollte auf der nächsten BMV repariert werden.
Beste Grüße,
Leo
[1] https://antraege.junge-piraten.de/antrag/antrag/188
[2] https://www.dropbox.com/sh/8tqa7yjpesb6yis/iFLO3ojQGx/satzung.pdf
[3] https://junge-piraten.de/wir/unvereinbarkeitserklarung/
[4] https://junge-piraten.de/wir/unser-leitbild/